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Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann profitieren – vom Start-up bis zum Konzern.
Wir identifizieren alle BSFZ-förderfähigen Projekte in Ihrem Unternehmen und holen den größtmöglichen Zuschuss heraus – vollständig auf Erfolgsbasis und ohne eigenen Aufwand.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation.
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann profitieren – vom Start-up bis zum Konzern.
Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung – sowie eigenbetriebliche Projekte und Auftragsforschung.
Anträge können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Jahres gestellt werden – auch für bereits abgeschlossene Projekte ab 2022.
Seit März 2024 gilt: erhöhter Fördersatz von bis zu 35 %, erhöhte Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. EUR jährlich und neu förderfähige Abschreibungen.
Unser Prozess ist darauf ausgelegt, Sie effizient zur Förderung zu führen – mit minimalem Aufwand für Sie und maximaler Transparenz auf jeder Stufe.
In einem kurzen Kennenlern-Call besprechen wir Ihr Vorhaben und prüfen, ob Ihre Projekte grundsätzlich förderfähig sind. Sie erhalten direkt eine erste Einschätzung und erfahren, wie der weitere Ablauf aussieht.
Nach Ihrer Freigabe legen wir gemeinsam den Zeitplan und die nächsten Schritte fest. Dabei achten wir darauf, so wenig Ihrer Zeit wie möglich in Anspruch zu nehmen.
Wir sichten Ihre Projektdaten, Unterlagen und Planungen, strukturieren diese in förderfähige Teilbereiche und entwickeln eine passgenaue Antragsstrategie.
Unser Team formuliert den Antrag präzise nach den Vorgaben der Bescheinigungsstelle (BSFZ) – mit klarer technischer Darstellung und vollständiger Abbildung aller relevanten Kosten.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der BSFZ – von der Einreichung über eventuelle Rückfragen bis zur Bescheinigung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
Nach erfolgreicher Bescheinigung unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Geltendmachung, sodass die Förderung schnell und vollständig bei Ihnen ankommt.
Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise und was Bergmann & Partner für Unternehmen leistet.
Ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Förderung Ihr FuE-Projekt erhalten könnte.
Einblick in drei typische FuE-Projekte und die daraus resultierenden Förderbeträge.
Ein mittelständisches Softwareunternehmen entwickelt einen KI-Chatbot zur Automatisierung interner HR-Prozesse – auf Basis von NLP und selbstlernenden Algorithmen.
Ein Industrieunternehmen entwickelt ein elektrisches Antriebssystem zur Minimierung von Energieverlusten in Förderanlagen – mittels neuer Materialien und sensorgestützter Regelungstechnik.
Ein Lebensmittelhersteller entwickelt eine kompostierbare Verpackung auf Pflanzenbasis, die Feuchtigkeit abhält und neue Materialkombinationen für maximale Nachhaltigkeit testet.
Die Forschungszulage ist ein wirkungsvolles Instrument – wirft aber häufig Detailfragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz des Bundes, der Unternehmen für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziell unterstützt. Sie beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten und kann jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR erreichen – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation des Unternehmens.
Grundsätzlich kann jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen die Forschungszulage beantragen – vom Start-up bis zum Konzern. Entscheidend ist, dass ein Forschungs- oder Entwicklungsanteil im Projekt nachweisbar ist, beispielsweise bei Softwareentwicklungen, Produktinnovationen oder technologischen Prozessverbesserungen.
Förderfähig sind Vorhaben mit Neuartigkeit, technologischer Unsicherheit und systematischer Entwicklung. Das umfasst die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Software, Verbesserungen bestehender technischer Lösungen sowie die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Wichtig: Das Projekt muss einen klaren Forschungscharakter aufweisen und darf keine Routinearbeiten oder reine Markteinführungen beinhalten.
Die Forschungszulage beträgt 25 % bis 35 % der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere der Personalkosten. Bei Auftragsforschung wird ein Teil der Fremdkosten berücksichtigt. Insgesamt können so bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr erstattet werden.
Der Antrag erfolgt zweistufig: Zunächst wird bei der BSFZ nachgewiesen, dass das Projekt forschungsrelevant ist (Bescheinigung). Anschließend wird die Forschungszulage beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht oder ausgezahlt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Projektidentifikation bis zur Auszahlung.
Die Bearbeitungszeit durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Die steuerliche Auszahlung erfolgt anschließend über das zuständige Finanzamt.
Unser Honorar ist transparent und fair gestaltet. In der Regel arbeiten wir auf Erfolgsbasis – Sie zahlen also nur, wenn Sie tatsächlich eine Förderung erhalten. Alternativ bieten wir auf Wunsch Festpreismodelle an.
Sollte ein Antrag wider Erwarten nicht bewilligt werden, analysieren wir die Begründung und prüfen, ob ein Widerspruch oder eine Überarbeitung sinnvoll ist. Unser Ziel ist es, dass Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Entwicklungsarbeit erhalten.
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich. Wichtig ist, dass keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. Wir prüfen für Sie, wie sich die Forschungszulage sinnvoll mit anderen Förderinstrumenten wie ZIM, KMU-innovativ oder EU-Förderprogrammen ergänzen lässt.
Wir freuen uns, Sie in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden per E-Mail oder Telefon bei Ihnen.